Bundeswasserstraßen
(für
Bilder bitte anklicken) Der
Begriff Bundeswasserstraße ist im § 1 des deutschen
Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) als Legaldefinition
definiert. § 1 WaStrG
Binnenwasserstraßen, Seewasserstraße
Bundeswasserstraßen nach diesen Gesetz sind die
Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen
Verkehr;als
solche gelten die in der Anlage aufgeführten
Wasserstraßen;
dazu gehören auch alle Gewässerteile die
a) mit der
Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als
natürliche Einheit anzusehen sind, b) mit der
Bundeswasserstraße durch einen Wasserzu- oder -abfluss in
Verbindung stehen, c) einen Schiffsverkehr mit der
Bundeswasserstraße zulassen und d) im Eigentum des
Bundes stehen. Die Seewasserstraßen
Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der
Küstenlinie bei mittleren Hochwasser oder der
seewärtigen
Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der
seewärtigen
Begrenzung des Küstenmeeres. Zu den Seewasserstraßen
gehören nicht die Hafeneinfahrten, die von den
Außentiefs,
die Küstenschutz-, Entwässerungs-,
Landgewinnungsbauwerke,
Badeanlagen und der trockenfallende Badestrand. soweit
die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des Bundes nicht
beeinträchtigt wird, kann das jeweilige Land das Eigentum des
Bundes an Seewasserstraßen und an den angrenzenden
Mündungstrichtern unentgeltlich nutzen, wenn die Nutzung
öffentlichen Interessen dient, insbesondere zur Landgewinnung,
Boden- oder Wasserentnahme, Errichtung von Hafenanlagen, zu
Maßnahmen für den Küstenschutz und
für den
Wasserabfluss sowie für die Durchführung des
Badebetriebes,
zur Ausübung des Jagdrechts, der Muschelfischerei, der
Schillgewinnung, der Landwirtschaft sowie aus den Eigentum sich
ergebenen Befugnisse zur Nutzung von Bodenschätzen. Das Land
wird
Eigentümer der nach Nummer 1 gewonnenen Land- und
Hafenflächen und errichteten Bauwerke. Es kann die
Nutzungsbefugnisse nach Nummer 1 und 2 im Einzelfall einen Dritten
übertragen. Rechte Dritter bleiben unberührt.
Zu den Bundeswasserstraßen
gehören auch
die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen, besonders Schleusen,
Schiffshebewerke, Wehre, Schutz-, Liege- und Bauhäfen sowie
bundeseigene Talsperren, Speicherbecken und andere bundeseigene
Speisungs- und Entlastungsanlagen, die ihrer Unterhaltung dienenden
bundeseigenen Ufergrundstücke, Bauhöfe und
Werkstätten. |
Wasserstraßen als Verkehrswege
Die
volkswirtschaftlichen und umweltrelevanten Vorteile der Schifffahrt
liegen in unvergleichlich niedrigen gesamtwirtschaftlichen Kosten pro
Tonnen-km und in der Mehrzweckfunktion der Wasserstraße als
Lebens- und Erholungsraum. Die Europäische Union setzt
ebenfalls
verstärkt auf das Schiff, um die bevorstehenden
Verkehrszuwächse ökologisch verträglich und
kostengünstig bewältigen zu können.
Wasser vernetzt
Das
Netz der Bundeswasserstraßen in Deutschland umfasst ca. 7.300
km
Binnenwasserstraßen, von denen ca. 75 Prozent der Strecke auf
Flüsse und 25 Prozent auf Kanäle entfallen. Zu den
Bundeswasserstraßen zählen auch ca. 23.000 km2
Seewasserstraßen. Zu den Anlagen an den
Bundeswasserstraßen
gehören u.a. 335 Schleusen und 280 Wehre, drei
Schiffshebewerke,
zwei Talsperren und etwa 1.300 Brücken. Zum Hauptnetz mit ca.
4.800 km (Wasserstraßenklasse IV und höher)
zählen die
Magistralen Rhein (mit den Nebenflüssen Neckar, Main, Mosel
und
Saar), Donau, Weser und Elbe sowie die verbindenden Kanalsysteme bis
zur Oder und zur Donau. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des
"nassen" Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN) und sind
dementsprechend leistungsfähig zu erhalten und zu gestalten.
Vorhandene Engpässe sind im Netz zu beseitigen, um dessen
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen.
Über die
750 km langen Seeschifffahrtsstraßen sind Nord- und Ostsee
erreichbar. Über die Donau, den Main-Donau-Kanal, den Main und
den
Rhein sind die Anrainerstaaten zwischen dem Schwarzen Meer und der
Nordsee erreichbar. Die West-Ost-Magistrale bildet das Kanalnetz
zwischen Rhein und Oder. Es gibt mehr als 100 moderne
öffentliche
See- und Binnenhäfen. 56 von 74 Großstadtregionen in
Deutschland haben einen Wasserstraßenanschluss.
Transport im
Binnenschiffsverkehr In
Deutschland werden über die Bundeswasserstraßen
jährlich Gütermengen von bis zu 240 Mio. Tonnen
transportiert, mit einer Transportleistung von 60 bis 65 Mrd.
Tonnen-km. Dies entspricht fast 90 Prozent der
Güterverkehrsleistung der Eisenbahnen bzw. ca. 14 Mio.
LKW-Fahrten. Weiterhin werden im Binnenschiffsverkehr etwa 1,5 Mio.
Container (TEU) befördert, was zusätzlich 700.000
LKW-Fahrten
entspricht. Damit leistet die Binnenschifffahrt einen bedeutenden
Beitrag zur Bewältigung der Transportnachfrage und dies
kostengünstig, termingetreu und umweltverträglich.
Von der
Binnenschifffahrt und den Häfen sind ca. 400.000
Arbeitsplätze abhängig. Darüber hinaus haben
die
"Weißen Flotten" und die Flusskreuzfahrtschiffe eine
zunehmende
wirtschaftliche Bedeutung. Mit ihnen fahren jährlich viele
Millionen Touristen und genießen so die reizvollen
Wasserlandschaften.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Hier werden wir in unregelmäßigen
Zeitabständen immer
wieder mal einen unserer großen Flüsse vorstellen.
Jan van
Dijk hat den Bericht über den Rhein geschrieben, Thomas Seidel
den
über die Mosel, alles andere stammt von Wikipedia.
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