Der
Binnenschiffer, die Binnenschifferin
(Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf seit 1940)
(Am 01. April 2005 trat das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft. Damit wurde der Beruf zum Binnenschiffer/in neu geordnet. Seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wurde die Neuordnung am Schiffer-Berufskolleg RHEIN umgesetzt. Seit dem Schuljahr 2007/2008 wurden die Schüler, die alle nach der Neuordnung ausgebildet wurden, nach dieser geprüft)
Wer kann Binnenschiffer/in werden?
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Grundsätzlich kann jeder den Beruf des Binnenschiffers erlernen, der folgende Voraussetzungen
erfüllt:
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht: in der Regel Haupt- oder Realschulabschluss
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Gesundheitliche Eignung:
ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung, Prüfung des Hör-, Seh- und
Farbunterscheidungsvermögens, damit dem Aufstieg zum Schiffsführer
keine gesundheitlichen Bedenken im Wege stehen
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Günstige Eigenschaften:
Zuverlässigkeit
Entschlussfreudigkeit
Mut zur Verantwortung
Aufgeschlossenheit und Gemeinschaftsgeist
Freude an Teamwork
Handwerkliches Geschick
Technisches Interesse
Wie wird der interessierte Schüler Binnenschiffer/in?
Nach erfolgreicher Bewerbung (mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem
Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses und einem Lichtbild) bei einem
Ausbildungsbetrieb dauert die Ausbildung 3 Jahre und erfolgt wie
allgemein üblich im dualen System, d.h. die praktische Ausbildung
erfolgt an Bord eines Schiffes des Ausbildungsbetriebes und die
theoretische Unterweisung erfolgt an der Schifferberufsschule, an der
der Schiffsjunge in jedem Ausbildungsjahr einen 12 - 14woechigen
Lehrgang besuchen muss.
Die Ausbildung endet nach dem dritten bzw. Oberlehrgang mit der
erfolgreich bestandenen Matrosenprüfung.
In Deutschland gibt es zur Zeit noch zwei Schifferberufsschulen. Die
größte und modernste Schule ist das Schiffer-Berufskolleg RHEIN in
Duisburg-Homberg. Eine weitere befindet sich in Schoenebeck (bei
Magdeburg).
Anschriften von Ausbildungsbetrieben teilt der Arbeitgeberverband (siehe
unten) auf Anfrage gerne mit.
Wie viel verdient der Schiffsjunge während seiner Ausbildung?
Ausbildungsvergütung im 1. Jahr 808,00 Euro *
Ausbildungsvergütung im 2. Jahr 924,55 Euro
Ausbildungsvergütung im 3. Jahr 1.043,30 Euro
Diese Vergütung ist eine Grundvergütung und wird auch während des
Besuches der Schifferberufsschule weitergezahlt.
* Stand: ab 01.01.2005
Ausbildung
Wer auf dem Wasser zu Hause sein möchte, muss mit dem Team an Bord den Alltag teilen. Man braucht Gemeinschaftsgeist und
Zuverlässigkeit, aber auch handwerkliche Geschick und technisches Interesse.
Für einen Beruf, der viele Arbeitsgebiete hat:
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Mitwirken beim Fahren von Schiffen mit und ohne Triebkraft auf Binnenwasserstraßen und im Hafen
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Fertigmachen des Schiffes zur Fahrt
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Laden und Löschen
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Überwachen der auf dem Schiff beförderten Güter
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Führen der Schiffsbücher und Papiere
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Pflege und Instandhalten des Schiffes und dessen Einrichtungen sowie der Antriebsvorrichtungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Praxis ist an Bord, die Theorie an einer Schifferberufsschule. Drei
Lehrgänge mit je 12 - 14 Wochen Blockunterricht. Nach bestandener Prüfung
erhält man den Matrosenbrief.
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Das Berufsbild des Lehrberufs Binnenschiffer/in
(für die praktische Ausbildung; Lehrzeit: 3 Jahre)
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Das Arbeitsgebiet des Binnenschiffers
Mitwirken beim Fahren von Schiffen mit und ohne Triebkraft auf Binnenwasserstraßen und im Hafen
Fertigmachen des Schiffes zur Fahrt
Laden und Löschen
Überwachen der auf dem Schiff beförderten Güter
Führen der Schiffsbücher und -papiere
Einfache Instandsetzungsarbeiten
Pflegen und Instandhalten des Schiffes und dessen Einrichtungen sowie der Antriebsvorrichtung
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Fertigkeiten und Kenntnisse, die der Schiffsjunge/Auszubildende
in der Lehrzeit erwerben soll
N o t w e n d i g :
Tauwerksarbeiten, Aufschießen, Belegen, Knoten, Spleißen
Vorbereiten und Ausführen des Ladens und Löschens
Überwachen der Ladung während der Fahrt
Kennen lernen der wichtigsten Strom- und Fahrwasserverhältnisse
Mitwirken bei Aufnahme der Fahrt und beim Führen des Schiffes:
Kuppeln, Verholen, Steuern
Verrichten des Wach- und Sicherheitsdienstes
Ankern und Einholen des Ankers
Festmachen und Sichern des Schiffes
Bedienen der Verholwinden
Ausführen des Signal- und Flaggendienstes
Kennen lernen der Lichterführung
Handhaben der Pumpen, Feuerlösch- und Rettungsgeräte
Maßnahmen der Ersten Hilfe
Rettungsschwimmen
Aussetzen von Rettungsbooten (Nachen), ihre Bedienung
Rudern, Wriggen) und ihr Einsatz für Besatzung und Material im
Verkehr Schiff / Land / Umgang mit Motorbooten (Innen- und
Außenborder)
Kennen lernen der Antriebsmaschinen und Motoren sowie der
Hilfsmaschinen
Kennen lernen und Bedienen der verschiedenen Lukenabdeckungen
Kennen lernen des Verhaltens bei Havarien und Anwendung für Schiff
und Ladung bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung, Bergung und
Turnen, Behebung von Schäden während der Reise
Kennen lernen der nautischen Hilfsmittel (Radar, Funk, Echolot,
Autopilot)
Kennen lernen der grundlegenden Bestimmungen des
Binnenschifffahrtsgesetzes, der Schifffahrtspolizeivorschriften, der
Unfallverhütungsvorschriften und ihre Anwendung
Instandsetzungsarbeiten am Schiff und seinen Einrichtungen,
Pflegen und Instandhalten des Schiffes und dessen Einrichtungen
Pflegen und Instandhalten der Antriebsmotoren und Hilfsmaschinen,
Behebung von Schäden während der Fahrt und Reise-Stilliegezeiten
mittels Bordmittel und durch Einbau von Ersatzteilen
Zubereiten einfacher Gerichte
E r w u e n s c h t :
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Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung
Einfache grundlegende Arbeiten aus den Gebieten Messen, Anreißen, Feilen,
Meißeln,
Sägen, Bohren, Senken, Biegen, Weichlöten, Schneiden mit Schere, Scharfschleifen
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Grundfertigkeiten der Holzbearbeitung
Einfache grundlegende Arbeiten aus den Gebieten Messen, Anreißen, Behauen,
Sägen, Hobeln, Stemmen, Raspeln, Feilen, Bohren, Nageln, Schrauben, Leimen,
Anfertigen einfacher Holzverbindungen
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Grundfertigkeiten der Anstricharbeiten
Entrosten mit Stoßeisen, Nadelhammer, Winkelschleifer, Stahlbürste; Reinigen von Schmutz und Staub, besonders von
Ölen und Fetten; Kennen lernen der Anstrichstoffe, ihrer Bindemittel,
Lösungsmittel, Verdünnungsmittel, Farbkörper und Lacke; Anstriche
für Eisen und Holz, Aufgaben des Grund- und Deckanstrichs, Rostschutzanstriche; Holzanstriche und Lackieren, Pflege des Anstriches
Anhaltspunkte
für die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung im Ausbildungsberuf
BINNENSCHIFFER als Unterlage für die Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages
(§ 4 Abs. 1 Ziffer 1 des Berufsbildungsgesetzes)
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Unfallverhütung, Erste Hilfe, Umgang mit dem Beiboot (Nachen),
Kennen lernen der Ausrüstungsgegenstände an Bord, Vorratshaltung von Lebensmitteln und Zubereitung: 16 Wochen
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Fertigkeiten und Kenntnisse in der Schiffspflege, Konservierung
von Holz und Eisen, Mitwirken bei Decksarbeiten, Knoten und
Spleißen: 10 Wochen
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Einweisung und Handhabung der technischen Einrichtungen an Bord: 12 Wochen
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Fahrwasserkunde und Verkehrsregeln, Steuern eines Schiffes: 22 Wochen
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Selbständige Decksarbeiten (Verholen, Festmachen, Ankern, Laden
und Löschen): 17 Wochen
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Warten und Instandhalten von Antriebsmotoren und anderen technischen Einrichtungen: 17 Wochen
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Überwachung und Behandlung der beförderten Güter,
Kenntnis der Vorschriften, Schiffs- und Ladepapiere, Verhalten bei Havarie, Wach- und Sicherheitsdienst: 9 Wochen
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Schifferberufsschule - Rettungsschwimmen: 35 Wochen
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Urlaub: 18 Wochen
Gesamt: 156 Wochen
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Die duale Ausbildung im Beruf "Binnenschiffer/in"
(vereinfachte Darstellung)
An Bord in der Schifferberufsschule
(12-14wöchiger Blockunterricht = Unterrichtslehrgang)*
Erstes Ausbildungsjahr
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Einführung in das Leben an Bord
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Kennen lernen von Schiff und Ausrüstung
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Ausbildung an den technischen Einrichtungen Bordernährung
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Streckenkunde
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Verkehrslehre
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Motorenkunde
Staatliche UKW-Sprechfunk-Prüfung
Zweites Ausbildungsjahr
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Training der erworbenen Fertigkeiten
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Übergang zum selbständigen Arbeiten: z.B. Verholen, Festmachen, Ankern
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Einführung in die Navigation und Kennen lernen der Wasserstrassen
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Zusätzlich zu den Fächern im Unterlehrgang:
Sprechfunkwesen
Maschinenkunde
Elektrotechnik
Zwischenprüfung
Drittes Ausbildungsjahr
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Selbständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten:
Laden und Löschen eines Binnenschiffes
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Bedienen und Warten aller technischen Einrichtungen
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Führen eines Binnenschiffes
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Zusätzlich zur Vertiefung des früheren Lehrstoffes:
Radarkunde, mit praktischen Übungen an einem modernen Fluss-Simulator**
Abschlussprüfung:
Matrosenbrief (= Facharbeiterzeugnis)
*) Abweichende Lehrgangseinteilung und -dauer in den einzelnen
Bundesländern
**) Nur am Schiffer-Berufskolleg RHEIN in Duisburg
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Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten in der
Binnenschifffahrt
Die Aufstiegschancen in der Binnenschifffahrt sind aufgrund der bestehenden Altersstruktur des Personals gut. Mindestens jeder dritte Arbeitnehmer im fahrenden Personal hat eine
Schiffsführer-Stelle inne.
Die Ausbildung lässt dem Jugendlichen von Beginn an Spielraum für eine freie Entfaltung. Allerdings verlangt sie von ihm auch
Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zum selbständigen Handeln.
Schon während seiner drei Ausbildungsjahre erhält der junge Binnenschiffer eine
Grundvergütung, wie man sie nur in wenigen anderen Berufen findet.
Monatsgrundvergütung während der Ausbildung
Ausbildungsvergütung im 1. Jahr 808,00 Euro *
Ausbildungsvergütung im 2. Jahr 924,57 Euro *
Ausbildungsvergütung im 3. Jahr 1.042,30 Euro *
* Stand: ab 01.01.2005
Spätere Verdienstmöglichkeiten
Matrosen ca. 2.200,-- Euro bis 2.500,-- Euro *
Schiffsführer / Kapitäne ca. 3.000,-- Euro bis 3.800,-- Euro *
Perspektiven
Jede Wasserstraße ist anders. Streckenerfahrung sammeln ist deshalb das Wichtigste nach der Ausbildung.
Vier Jahre Streckenerfahrung, ein Mindestalter von 21 Jahren und Fortbildung sind die Voraussetzungen
für die Erteilung des Schiffsführer-Patents.
Die Vorbereitung auf die Prüfung vor der Wasser- und Schifffahrtsdirektion
geschieht in Fortbildungskursen.
Ihre Themen: Radarkunde, UKW-Sprechfunk, Transport gefährlicher Güter usw.
Aber auch die Ausbildung zum Ausbilder spielt eine nicht geringe Rolle.
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Aufstieg zum Schiffsführer/Kapitän
V o r a u s s e t z u n g e n:
- Erwerb eines Schiffsführerpatents
- Übertragung einer
Schiffsführer-Stelle durch den Arbeitgeber
Der Patenterwerb
(Bedingungen und Voraussetzungen)
- Mindestalter von 21 Jahren
- Besitz eines Funkzeugnisses für die
Binnenschifffahrt (UBI)
- vierjährige Fahrzeit als Mitglied der
Decksmannschaft eines Binnenschiffes, davon mindestens 2 Jahre als
Matrose oder mindestens ein Jahr in einer höherrangigeren Funktion
- Allgemeine körperliche Eignung zum
Schiffsführer
Besondere Eignung: Ausreichendes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen
(Nachweis durch ärztliches Zeugnis erforderlich)
- Nautische Befähigung sowie ausreichende Kenntnis der
einschlägigen Verordnungen und der Wasserstraßen, insbesondere derjenigen Strecken,
für die das Patent beantragt wird
- Eignung zum Vorgesetzten einer Schiffsmannschaft
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre nehmen fast alle Bewerber um ein Patent zur Vorbereitung auf die
Patentprüfung an einem mehrwöchigen Fortbildungslehrgang teil.
Der Unterricht in den Fortbildungslehrgängen erstreckt sich auf die für
die verantwortliche Führung eines Binnenschiffes wichtigen Fachgebiete:
- Strecken- und Fahrkunde Schiffbau
- Signale und Fahrregeln Schiffsstabilität
- Schifffahrtspolizeivorschriften Motorenkunde
- Seeschifffahrtsstraßen – Ordnung / KVR Elektrotechnik
- Havariekunde Sicherheitstechnik / UVV
- Ladungskunde Transport gefährlicher Güter / ADNR
- Schiffseiche Binnenschifffahrtsgesetz
- Funkdienste in der Binnenschifffahrt Schiffspapiere
- Ausbildung an Bord
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Vom Schiffsjungen zum Kapitän.
Bereits mit 21 kann man es geschafft haben.
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Für weitere Informationen steht zur Verfügung:
Arbeitgeberverband der deutschen Binnenschiffahrt e.V.
47119 Duisburg (Ruhrort), Dammstraße 15 - 17
Tel: 0203/8 00 06-31 × Fax: 0203/8 00 06-28
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Schulschiff RHEIN
Stadthafen
47198 Duisburg (Homberg)
Tel.: 02066/22880 Fax: 02066/228822
e-Mail: schulschiff.rhein@t-online.de
Homepage: www.schulschiffrhein-adb.de
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Schiffer-Berufskolleg RHEIN
Bürgermeister-Wendel-Platz 1
47198 Duisburg-Homberg
Tel.: 02066-218910
Fax: 02066-218920
e-mail: info@schiffer-bk.de
Homepage: www.schiffer-bk.de
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Berufsbildende Schule Schönebeck
Binnenschifferberufsausbildung
Magdeburger Straße 302
39218 Schönebeck
(03928) 70895
An dieser Schule wird einzügig, dass heißt eine Klasse pro Ausbildungsjahr, in einer Nebenabteilung der Schule die Ausbildung zum Binnenschiffer zur Binnenschifferin betrieben.
Wir sagen herzlichen Dank für die Genehmigung der
obigen Wiedergabe der Texte!
Quelle: www.schulschiffrhein-adb.de